Heribert Prantl
Buchinfo zu „Der Terrorist als Gesetzgeber“
Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten.
Telefonüberwachung, Rasterfahndung, Lauschangriff, staatlicher Zugriff auf Bankkonten, Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung … Die Liste der Methoden gegen Terrorismus, die seit 2001 diskutiert und angewandt werden, ist lang. Freiheitsrechte werden eingeschränkt, Grundrechte in Frage gestellt. Wer nichts zu verbergen hat, sagt die Politik, hat nichts zu befürchten. Für die neuen Antiterrorgesetze gilt jeder als potenziell verdächtig; er muss beweisen, dass er nicht gefährlich ist. Bisher war das umgekehrt: Wer keinen Anlass für staatliches Eingreifen bot, wurde in Ruhe gelassen. Man nannte das Rechtsstaat. Doch lässt sich das neue Vorgehen noch mit einem Rechtsstaat vereinbaren? Die Politik verdünnt das Recht, weil sie glaubt, so besser mit den globalen Risiken fertig zu werden.
Soviel wird deutlich: Seit dem 11. September 2001 ist das Sichere nicht mehr sicher. Die Angst vor dem Terrorismus lässt die westlichen Staaten zu mittelalterlichen Methoden greifen. Es ist kein Recht mehr für Menschen und gegen Straftaten, sondern ein Instrument gegen das Böse. Selbst die Menschenwürde wird wieder antastbar. Der Mensch wird vom Subjekt zum Objekt staatlichen Sicherheitsdenkens.
Heribert Prantl diskutiert in seinem aktuellen Debattenbuch „Der Terrorist als Gesetzgeber“ die neuen Antiterrorgesetze und die möglichen Auswirkungen auf das Rechtssystem Deutschlands. Er wirbt für eine Politik der mutigen Gelassenheit, für eine Politik, die innere Sicherheit findet in dem Satz: Recht sichert Freiheit.
“Überzeugender ist mit der Gesetzgebung zur Inneren Sicherheit, mit der Verwandlung der Bundesrepublik in einen angstgetriebenen Überwachungsstaat noch nie abgerechnet worden. Früher hätte eine solche Streitschrift eine Revolution ausgelöst.” Burkhard Hirsch, Bundestagsvizepräsident a.D.
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