Hartz-Gesetze korrigieren? Teil 2
Nach meinem letzten Blogbeitrag ergibt sich vielleicht die Frage, ob ich denn gar keinen Korrekturbedarf bei den Arbeitsmarktreformen sehen würde? Natürlich muss sich Gesetzgebung einem Praxistest unterziehen und korrigiert werden, was falsch läuft. Ich habe nur deutlich gemacht, dass die Vorschläge von Merkel und Rüttgers komplett in die falsche Richtung gehen.
Ich sehe Korrekturbedarf bei den Hartz-Gesetzen insbesondere da, wo Leute, die lange gearbeitet und Geld fürs Alter zurückgelegt haben, unverschuldet arbeitslos werden. Sie sollten von der Vermögensprüfung befreit werden und ihr Erspartes behalten können.
Auch um die Kinder in Hartz-IV-Familien müssen wir uns besser kümmern, und dabei geht es mir nicht nur um höhere Regelsätze. Wir brauchen vielmehr strukturelle Hilfen wie warme Mahlzeiten und Zuschüsse bei besonderen Ausgaben – und natürlich einen Zugang zu Bildung für alle. Denn die Kinder dürfen nicht darunter leiden, wenn die Eltern mit ihrem Geld nicht hinkommen. Wir brauchen Korrekturen. Aber sie müssen die Situation der Betroffenen verbessern und ihnen Perspektiven aufzeigen.



Das sehe ich ganz genauso. Im Laufe der Jahre ändert sich der Arbeitsmarkt, das Konsumverhalten und auch die Marktpreise, so dass damit auch regelmäßig der Hartz 4-Satz überprüft werden sollte. Ich halte übrigens nichts davon, den Betroffenen Gutscheine zu übergeben, damit sie sich Kleidung, Essen etc. holen können, da sie dadurch doch nur noch mehr stigmatisiert werden. Viele Menschen verlieren schuldlos ihre Arbeitsstelle, da müssen sie nicht auch noch teilweise entmündigt werden…