Das Schicksal der Opfer

Jan Philipp Reemtsma hat im Buch über seine Entführung beschrieben, wie es ihm ergangen ist, als er das weltweit gedruckte Foto vom belgischen Mädchen Sabine Dardenne betrachtet hat: Weinend und verwirrt steht es da, befreit nach monatelanger Geiselhaft, in der es gequält und dabei gefilmt worden war; und der Polizist hält das Mädchen so, als wolle er es festhalten, „damit es dem Fotografen zur Verfügung steht“ … Der Staat befasst sich mit dem Täter, um das Opfer kümmert sich der Weiße Ring, also ein privater Opferschutz-Verein. So ist die Sache noch immer aufgeteilt, und so ist es untragbar; zwar hat sich einiges gebessert in den vergangenen Jahren, Opferschutzgesetze wurden erlassen; aber der grosse Wechsel der Perspektive lässt immer noch auf sich warten.

In einem Gesellschaftsvertrag haben die Bürger dem Staat das Gewaltmonopol übertragen. Daraus folgt die Pflicht, die Bürger zu schützen. Wenn das nicht gelingt, so hat der Staat die doppelte Pflicht, sich um die Folgen seines Versagens, also um das Opfer, zu kümmern – um dessen körperliche und seelische Therapie.

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