Was ist eigentlich so schlimm an einem Präventionsstaat?

Warum klagen Anwaltsverbände, Bürgerrechtler und Datenschützer über den Präventionsstaat? Der Rechtsstaat, so heißt es empört, verwandele sich in einen Präventionsstaat. Ist Prävention, Vorbeugung also, denn nicht eine feine Sache?

Das Kind soll doch gar nicht erst in den Brunnen fallen! Diesem Satz und dieser Forderung wird jeder zustimmen. Die Probleme beginnen aber erst jenseits dieser Banalität. Welche Mittel dürfen zum Zweck der Vorbeugung angewendet werden? Darf man alle Brunnen versiegeln? Darf man die Kinder zuhause einsperren? Darf man sie an die Leine legen?

Darf man, um Straftaten und Terror zu verhindern, zu Mitteln greifen, die sonst nur bei der Verfolgung erlaubt sind? Darf der Staat gegen Personen, die er für gefährlich hält, so vorgehen wie gegen die Personen, die schon gefährlich geworden sind? Darf er alle Bürger erst einmal wie Beschuldigte behandeln, um auf diese Weise einen möglicherweise gefährlichen Menschen zu erwischen?

Das sind die Fragen, die man stellen muss, wenn es um die Umwandlung des Rechtsstaats in einen Präventionsstaat geht. Ein Präventionsstaat will wissen, was die Leute reden und denken, wo sie sich aufhalten, wer sie sind. Er will Gefahren aufspüren. Also hört er Telefonate ab, belauscht er Wohnungen, speichert er Bilder, ortet er Personen per Navigationssystem, verfolgt er ihre Wege mit Autokennzeichen-Scanning. Ein Präventionsstaat weiß nie genug; seine Logik ist expansiv.

Der Famulus Wagner hat einst zu Doktor Faust gesagt: Zwar weiß ich viel, doch will ich alles wissen. Ist das ein Motto für die Politik der inneren Sicherheit?

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